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Ausbildungsnachweis - Wie ein gut geführtes "Berichtsheft" den Ausbildungserfolg unterstützt

von Claudia Lehmann, Ausbildungsbegleiterin

Das "Berichtsheft" wird schon seit längerem durch "Ausbildungsnachweise" ersetzt. In den einzelnen Ausbildungsnachweisen halten die Auszubildenden alle von ihnen durchgeführten betrieblichen Tätigkeiten sowie Unterweisungen und Schwerpunkte des innerbetrieblichen Unterrichts stichwortartig oder auch in ganzen Sätzen fest. Dabei kann es sowohl um detaillierte Beschreibungen von Abläufen gehen als auch um die bloße Nennung lose verbundener Arbeiten. Die Erfassung der wesentlichen Zusammenhänge muss jedoch deutlich werden. Ebenso werden die behandelten Themen der Fächer oder Lernfelder im Berufsschulunterricht dokumentiert.

Das regelmäßige Führen des Berichtshefts ist verpflichtend für alle Auszubildenden; als Teil der Ausbildung ist es während der Ausbildungszeit im Betrieb zu führen. Im vereinbarten Turnus müssen es die Auszubildenden ihren Ausbilderinnen bzw. Ausbildern unaufgefordert vorlegen. Diese sollten die Ausbildungsnachweise zeitnah durchlesen und unterschreiben, wobei Unklarheiten oder Fehler den Auszubildenden rückgemeldet werden.

Es gibt eine ganze Bandbereite an unterschiedlichen Berichtsheft-Formaten, von ganz offen selbst gestalteten oder den Kammern zur Verfügung gestellten Worddokumenten über im Fachhandel erhältliche Blanko-Ausbildungsnachweishefte bis hin zu eigens für den individuellen Ausbildungsberuf entwickelten Formen, die Raum für themenspezifische Ausarbeitungen bieten, somit zugleich Aufgaben- und Übungshefte sind. Werden diese noch ergänzt um eigene Lernerfahrungen, haben die Berichtshefte zugleich die Funktion von Lerntagebüchern.

Auch die Abstände, in denen die Ausbildungsnachweise geschrieben werden müssen, variieren stark und hängen im Wesentlichen von der Präferenz des Betriebes ab. In gewerblich-technischen und handwerklichen Berufen sind tägliche Berichte beliebt, in vielen anderen Bereichen hat sich mittlerweile der Wochenbericht als sinnvoll erwiesen und durchgesetzt.[1]

Das Berichtsheft hat drei Funktionen:

  1. Lernmittel: Es dient den Auszubildenden ähnlich einem Lerntagebuch dazu, die erlernten Tätigkeiten und hierdurch erworbenen Kompetenzen festzuhalten, von Zeit zu Zeit darin zu blättern und sich selbst zu prüfen, ob die auch vor längerer Zeit gewonnene Kenntnisse und Fertigkeiten noch präsent sind. Lehrmittel: Ausbilder und Ausbilderinnen können anhand der Berichte meist schon erkennen, ob die Auszubildenden das selbst Geschriebene verstanden haben. Turnusgemäß können auch sie die Berichte durchgehen und die Auszubildenden dabei in ein Lehrgespräch einbinden, um den Wissenstand zu überprüfen.
  2. Mittel zur Selbstkontrolle und zum Nachweis der Ausbildungsqualität: Die im Berichtsheft beschriebenen Tätigkeiten geben Aufschluss über die vermittelten Ausbildungsinhalte im Sinne des Ausbildungsrahmenplans. Ausbilderinnen und Ausbilder und die Auszubildenden bestätigen dies durch ihre jeweiligen Unterschriften.
  3. Formalität: Das vollständige, komplett und zeitnah unterzeichnete Berichtsheft ist Voraussetzung, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.[2]

[1] Vgl. auch Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (2012): Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) für das Führen von Ausbildungsnachweisen. Online im Internet:: www.bibb.de/dokumente/pdf/HA156.pdf [Stand: 16.05.2014].

[2] Vgl. § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG; § 36 Absatz 1 Nr. 2 HwO Zulassungsvoraussetzung zur Abschluss-/Gesellenprüfung).