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Aktuelles

Neue Informationspflicht für Ausbildende bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen

Die Informationspflicht gilt sowohl für die Ausbildung als auch für die Beschäftigung und ist in §45c Aufenthaltsgesetz verankert.

Faire Integration ist ein bundesweites Beratungsangebot für Drittstaatsangehörige. Die Beratungsstellen beraten kostenlos, anonym und in verschiedenen Sprachen zu allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Weitere Informationen finden Sie hier.