Aktuelles
FAQs Antragstellung
Fragen | Antworten |
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Müssen die neuen Standorte auch einen Antrag stellen? | Alle Träger und die Koordinierungsstelle müssen Folgeanträge stellen. Die Laufzeit wird für alle Standorte vereinheitlicht: 30.06.2019. |
Was bedeutet der aktuelle Aufruf für die Laufzeit? | Die Neuen Träger können nur eine Laufzeit von 1,5 Jahren beantragen. (01.01.18 - 30.6.19). Dafür soll die Laufzeit in der letzten Runde (2019-2021) 2,5 Jahre betragen. |
Wird ein Letter von OloV benötigt? |
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Wie kann die Kofinanzierung über die Schulen eingebracht werden? | Alle Schulen müssen ihre Kofinazierungszusagen mit ihrem Staatlichen Schulamt abstimmen. Aufgrund des engen Zeitfensters sollten die Schulleitungen bei ihrem zuständigem Schulamt oder dem Hessischem Kultusministerium nachfragen. |
Können Mieten als Kofinanzierung eingebracht werden? | Zehn Regionen haben das in der laufenden Förderperiode so gehandhabt. Eigene Räume des Antragsstellers können nicht angemietet werden. Im Zweifelsfall sollten konkrete Ideen mit Frau Renner besprochen werden. |
Wie sollen die horizontalen Prinzipien der EU im Antrag dargestellt werden? | Das Thema „Nachhaltige Entwicklung“ bezieht sich auf Umwelt und Klimaschutz. Die im Leitfaden beschriebenen Anforderungen sind nur schwer auf das Programm QuABB anzuwenden. Zu den Prinzipien Gleichstellung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sind die Leitfäden auf <link http: www.esf-hessen.de external-link-new-window externen link in neuem>www.esf-hessen.de sehr hilfreich und zum Teil sogar QuABB-spezifisch formuliert. Daran kann man sich gut orientieren. Der Umfang sollte mit einer halben bis zu zwei Seiten gut abzuhandeln sein. Die meisten Träger haben im Erstantrag bereits ihre konzeptionellen Gedanken dazu formuliert. Ein direkter Austausch dazu könnte hilfreich sein. |